Tiefkühlkost
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Tiefkühlkost: Gesund oder ungesund?

Von: Kathrin Mehner (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 24.09.2020

Millionen Deutschen fehlt durch beruflichen oder privaten Stress die Zeit und Lust zum Kochen: Anstatt einem frisch zubereiteten Essen landet dann ein fertiges Tiefkühlgericht auf dem Teller. In den vergangenen Jahren ist der Pro-Kopf-Verbrauch von Tiefkühlprodukten in Deutschland stark angestiegen. So verdreifachte er sich zwischen 1975 und 2008 von rund 12 Kilogramm auf 39 Kilogramm. Doch sind Tiefkühlprodukte überhaupt gesund? Und was muss man beim Lagern, Auftauen und Zubereiten der Produkte beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Tiefgefrieren von Lebensmitteln

Unter dem Begriff Tiefkühlkost werden Lebensmittel zusammengefasst, die durch Tiefgefrierung haltbargemacht wurden. Wichtig beim Tiefgefrieren ist, dass der Vorgang möglichst schnell geht. Dann bilden sich nämlich nur kleine Eiskristalle in den Zellen und Zellzwischenräumen, die keine Schäden verursachen. Beim langsamen Frosten entstehen dagegen größere Eiskristalle und es kann zu einer Zerstörung von Zellen kommen.

Werden beim Einfrieren Zellen beschädigt, verändern sich der Geschmack und die Konsistenz des Lebensmittels. Bei schnell tiefgefrorenen Lebensmitteln, die langsamen und schonenden aufgetaut werden, ist dies jedoch nicht der Fall. Zudem bleiben Vitamine und andere Nährstoffe hier besonders gut erhalten.

Die im Lebensmittel enthaltenen Nährstoffe können vor allem beim sogenannten Schockfrosten – dem derzeit schnellsten Gefrierverfahren – bewahrt werden. Hierbei werden die Lebensmittel bei unter minus 30 Grad eingefroren. Dabei bildet sich schnell eine dünne, tiefgefrorene Schicht um das Lebensmittel, die verhindert, dass Flüssigkeit oder Nährstoffe entweichen.

Qualität von Tiefkühllebensmittel

Das Tiefgefrieren von Lebensmitteln ist im Vergleich zu anderen Konservierungsmethoden besonders schonend. Je schneller das jeweilige Lebensmittel gefrostet wird, desto besser bleibt seine Qualität erhalten.

Um die Qualität der Tiefkühlprodukte zu bewahren, ist es wichtig, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Deswegen sollte Tiefkühlkost erst am Ende des Einkaufs in den Wagen gelegt werden. Bei einem langen Nachhauseweg oder hohen Außentemperaturen sollten die Tiefkühlprodukte in einem Isolierbeutel transportiert werden. Ist ein solcher Beutel nicht zur Hand, sollten mehrere Tiefkühlprodukte eng beieinander gelagert werden, damit die Kälte besser erhalten bleibt.

Daneben sollten Sie beim Kauf von Tiefkühlprodukten aber auch die folgenden Aspekte beachten:

  • Kaufen Sie keine Produkte, deren Verpackung beschädigt ist.
  • Überprüfen Sie die Temperatur der Kühltruhe – oft ist darin ein Thermometer enthalten: Die Temperatur sollte mindestens minus 18 Grad betragen.
  • Kaufen Sie keine Produkte, die oberhalb der Stapelmarke gelagert werden. Eine ausreichende Kühlung ist dann nicht mehr gewährleistet.
  • Kontrollieren Sie die Sauberkeit der Kühltruhe: Hat sich im Inneren der Truhe Eis gebildet, kann dadurch die Kühlung gestört werden.

Gesundes Tiefkühlgemüse

Tiefgefrorenes Gemüse gilt als gesunde Alternative zu frischem Gemüse, denn durch das schnelle Tiefgefrieren bleiben viele Vitamine und Mineralstoffe erhalten. Deswegen ist der Nährstoffgehalt von Tiefkühlgemüse deutlich höher als der von in Gläsern oder Dosen aufbewahrtem Gemüse. Oft hat tiefgekühltes Gemüse sogar mehr Nährstoffe aufzuweisen als frisches Obst oder Gemüse, das einige Tage bei Zimmertemperatur gelagert wurde. Denn durch Licht und Wärme sinkt der Nährstoff-Gehalt mit der Zeit deutlich ab.

Neben den Nährstoffen werden auch der Geschmack und die Konsistenz des Gemüses bei einem schnellen Gefrieren der Produkte nahezu vollständig bewahrt. Zudem werden zur Haltbarmachung des Tiefkühlgemüses keine Konservierungsstoffe benötigt.

Damit tiefgefrorenes Obst und Gemüse auch nach dem Auftauen noch wertvolle Lebensmittel sind, gelten bei der Herstellung strenge Qualitätskriterien. Zu diesen gehören ein einwandfreier Zustand der Ausgangsware, die Ernte zum richtigen Reifezeitpunkt sowie das schnelle Verarbeiten der Lebensmittel. Vor dem Tiefgefrieren wird Gemüse zudem in der Regel noch blanchiert, um die Haltbarkeit zu verlängern und die Keimzahl zu reduzieren.

Finger weg von fertigen Tiefkühlgerichten

Während tiefgekühltes Obst und Gemüse also durchaus als gesund anzusehen sind, sind fertige Tiefkühlgerichte kritischer zu betrachten: Denn solche Fertiggerichte werden meist im Labor unter der Verwendung von Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffen sowie Geschmacksverstärkern und Bindemitteln geschaffen.

Allerdings gibt es bei fertigen Tiefkühlgerichten große Unterschiede zwischen einzelnen Produkten. So wurden in einem Qualitätstest der Stiftung Warentest festgestellt, dass einige Fertiggerichte nahezu ohne Zusatzstoffe auskamen. Deswegen ist es bei fertigen Tiefkühlgerichten besonders wichtig, genau auf die Qualität des Produktes zu achten. Generell gilt jedoch, dass einzelne Zutaten für ein selbst gekochtes Menü durchaus aus der Tiefkühltruhe stammen dürfen, auf fertige Tiefkühlspeisen aber besser verzichtet werden sollte.

Tipps zum Auftauen von Tiefkühlkost:

Um die Qualität von Tiefkühlprodukten bestmöglich zu erhalten, sollten Sie beim Auftauen die folgenden Tipps beachten:

  • Tauen Sie Tiefkühlkost immer im Kühlschrank auf. Bei höheren Temperaturen kann die Ware möglicherweise verderben.
  • Achten Sie beim Auftauen darauf, dass das Lebensmittel trocken liegt und nicht mit der Auftauflüssigkeit in Kontakt kommt. Dies ist vor allem bei Geflügel von Bedeutung, da sich im Auftauwasser Salmonellen sammeln können.
  • Verarbeiten Sie Tiefkühlprodukte möglichst innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftauen.
  • Tiefgekühltes Gemüse sollte nicht aufgetaut, sondern noch gefroren zubereitet werden, da es ansonsten zu einem Nährstoffverlust kommen kann. Um diesen möglichst gering zu halten, sollte das Tiefkühlgemüse nur kurz, aber dafür heiß gegart werden.
  • Neben Tiefkühlgemüse können auch viele andere Tiefkühlprodukte wie Pizzas, Kartoffelprodukte, Snacks oder Brötchen im gefrorenen Zustand zubereitet werden.
  • Produkte, die kalt verzehrt werden – wie beispielsweise geräucherter Fisch, Obst oder Torten – müssen dagegen vollständig aufgetaut werden.
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Tiefkühlkost – Wiedereinfrieren möglich?

Der Hinweis, dass Tiefkühlprodukte nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden sollen, darf auf keinem Tiefkühlprodukt fehlen. Laut dem Deutschen Tiefkühlinstitut ist das Wiedereinfrieren von bereits einmal aufgetauten Lebensmitteln unter bestimmten Bedingungen aber durchaus möglich – vor allem bei gegarten oder hoch erhitzten Speisen.

Wichtig ist, dass die aufgetauten Produkte möglichst schnell wieder eingefroren werden: Denn im aufgetauten Zustand breiten sich Mikroorganismen aus und das Lebensmittel kann bei längerer Lagerung im Kühlschrank verderben. Vor dem Verzehr sollten die wiedereingefrorenen Produkte deswegen gründlich erhitzt werden, um mögliche Keime abzutöten.

Durch das Wiedereinfrieren leidet meist allerdings die Qualität des Produktes, da es in der eigenen Gefriertruhe nicht so schnell abkühlt wie beim Schockfrosten. Zudem gehen wichtige Nährstoffe verloren. Deswegen sollte die benötigte Portion immer möglichst genau abgeschätzt und ein Wiedereinfrieren der Produkte vermieden werden.

Qualität von selbst eingefrorenen Lebensmitteln

Die Lagertemperatur von industriell gefertigten Tiefkühlprodukten muss bei minus 18 Grad oder tiefer liegen. Speiseeis zählt deswegen nicht zur Tiefkühlkost, da es auch bei höheren Temperaturen gelagert werden kann. Während Umladevorgängen – beispielsweise während des Transports – sind Abweichungen um bis zu drei Grad erlaubt.

Selbst eingefrorene Lebensmittel werden nicht als Tiefkühlkost, sondern als Gefriergut bezeichnet. Sie verfügen über eine geringere Haltbarkeit, da sie bei höheren Temperaturen gelagert werden. Zudem ist auch die Qualität von selbst eingefrorenen Produkten niedriger, da sie langsamer Gefrieren als Tiefkühlprodukte aus dem Handel.

Bevor Tiefkühlprodukte in den Handel gelangen, müssen sie als solche gekennzeichnet werden, beispielsweise durch den Hinweis ‚tiefgekühlt‘ oder ‚gefrostet‘. Zudem müssen die Verpackungen das Mindesthaltbarkeitsdatum und die empfohlene Aufbewahrungstemperatur aufweisen können.