Kind verwendet gefährliches Öl
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Gefährliche Öle: Vergiftungsgefahr für Kinder

Von: Dagmar Reiche (Ärztin und Medizinautorin)
Letzte Aktualisierung: 31.05.2012

Kaum etwas lieben die Deutschen im Sommer so sehr, wie mit Familie und Freunden zu grillen. Doch Gefahren drohen nicht nur durch Verbrennungen, sondern auch durch die flüssigen Grillanzünder. Genau wie bunte Lampenöle werden sie von kleinen Kindern gern getrunken – mit fatalen Folgen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung BfR geschehen die häufigsten Vergiftungen im Kindesalter durch Einnahme von Haushaltsprodukten. Neben Reinigungsmitteln sind dies häufig auch Lampenöle und Grillanzünder – also Substanzen, die in Flaschen verpackt sind und aussehen, als seien sie zum Trinken gedacht. Besonders die Lampenöle sind schön bunt und erinnern damit an süße Limonaden. Sie werden von den Kindern auch schon mal direkt aus den Öllampen getrunken. Besonders gefährdet für Vergiftungen mit paraffinhaltigen Ölen (paraffinische Kohlenwasserstoffe) sind Kinder ab dem 2. Lebenshalbjahr bis im Alter von 4 Jahren.

Lampenöle und flüssige Grillanzünder

Paraffinhaltige Öle und Petroleumdestillate sind in Lampenölen für Gartenfackeln und Öllampen sowie in flüssigen Grillanzündern enthalten. Immer wieder ereignen sich Unfälle mit diesen gefährlichen Substanzen – schwere gesundheitliche Schäden bis hin zu Todesfällen können die Folge sein.

Die Gefahr besteht vor allem darin, dass die Öle beim Verschlucken vom Mund in die Lunge „kriechen“ und dort schwere Entzündungsreaktionen auslösen. In den letzten Jahren betroffene Kinder mussten zum Teil mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden. Gefährlich sind bereits kleine Mengen, die z.B. beim Lutschen des Dochtes aufgenommen werden. Vergiftungssymptome sind starker Husten, Atemnot (das Kind ringt nach Luft) und evtl. beschleunigte Atmung.

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Tipps für die Kindersicherheit

  • Flüssige Grillanzünder und Lampenöle gehören nicht in die Reichweite von Kindern – verstauen Sie diese nach dem Benutzen an einem Platz, an den Kinderfinger nicht gelangen können.
  • Füllen Sie solche Substanzen nie in Getränkeflaschen ab; verwenden Sie nur Behälter mit kindersicheren Verschlüssen.
  • Benutzen Sie feste Grillanzünder in Würfel- oder Riegelform – dort sind die flüssigen Bestandteile an Säge- oder Korkmehl gebunden und gelangen damit beim versehentlichen Verschlucken nicht in die Lunge.
  • Falls Sie nicht auf Dochtlampen und Gartenfackeln verzichten wollen, verwenden Sie nur kindergesicherte Lampen und weniger gefährliche Öle, z.B. auf Rapsölbasis.

Hat ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch noch so kleine Mengen an flüssigem Grillanzünder, Gartenfackel- oder Lampenöl getrunken, gelten folgende Regeln:

  • Kein Erbrechen auslösen! Erbrochenes und – damit das Öl – kann in die Lungen eindringen und so die Symptome verschlimmern. Bieten Sie Tee, Wasser oder Saft zu trinken an.
  • Anhaltender Husten ist Alarmsymptom! Halten Sie Ihr Kind aufrecht. Bei starkem Husten oder sogar Atemnot rufen Sie den Rettungsdienst (Notruf 112), bei leichtem Husten stellen Sie Ihr Kind in der Kinderklinik vor.
  • Keine Symptome, doch Sie haben den Verdacht auf Vergiftung? Setzen Sie sich sofort mit einem Giftinformationszentrum pder Ihrem Kinderarzt in Verbindung .
  • Betreffendes Produkt/Etikett bereithalten (am Telefon bzw. die Originalverpackung zum Arzt mitnehmen) – je mehr Informationen vorliegen, desto gezielter kann geholfen werden.

Aromaöle (Duftöle, ätherische Öle)

Laut BfR sind Duftöle, die nicht direkt angezündet, sondern verdampft werden, weitaus weniger gefährlich als Lampenöle. In der Regel können erst größere Mengen Vergiftungserscheinungen auslösen, indem sie in den Magen-Darm-Trakt und darüber ins Blut gelangen. Mögliche Folgen sind Übelkeit und Erbrechen, Gangunsicherheit und Änderungen der Bewusstseinslage. Bestimmte ätherische Öle wie Eukalyptus können bei kleineren Kindern potenziell lebensgefährliche Stimmlippenkrämpfe auslösen, manche Aromaöle verursachen Unverträglichkeitsreaktionen an der Haut. Deshalb sollten sie therapeutisch (z. B. bei Erkältungen) bei kleineren Kindern nur mit Vorsicht oder gar nicht angewendet werden.

Eltern sollten ätherische Öle und Mittel, die diese Öle enthalten, für ihre Kinder unerreichbar aufbewahren. Hat ein Kind ein Aromaöl geschluckt, gelten folgende Regeln:

  • Kleine Menge (weniger als 1 ml) und unauffälliges Kind: Keine Maßnahmen nötig.
  • Größere Mengen und/oder Beschwerden: Arzt kontaktieren.