Wartezeit beim Arzt
20, 30 oder 40 Minuten: Dass man beim Arzt trotz eines Termins warten muss, ist in vielen deutschen Arztpraxen die Regel. Nicht selten müssen Patienten sogar relativ lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Doch warum ist das so? Und welche Wartezeit ist für einen Patienten noch zumutbar? Wir informieren Sie ausgiebig rund um das zumeist leidige Thema "Wartezeit beim Arzt".
Längere Wartezeiten sind normal
Wer in Deutschland zum Arzt geht, sollte Zeit mitbringen: Denn auch bei vereinbarten Terminen sind Wartezeiten zwischen 15 und 30 Minuten keine Seltenheit. Solche Wartezeiten gelten allerdings als vertretbar. Müssen Sie trotz Termins länger als 30 Minuten warten, sollte Sie eine Arzthelferin über den Grund der Verzögerung informieren.
Kein Arzt kann jede einzelne Behandlung bis auf die Minute genau durchplanen. Wartezeiten von grob 20 Minuten sollten Sie deswegen von vorneherein für jeden Arztbesuch einrechnen. Bei Praxen mit einer offenen Sprechstunde – also ohne Termin – müssen Sie sich auch auf längere Wartezeiten einstellen.
Ist eine Arztpraxis gut organisiert, sind die Wartezeiten meist relativ kurz. Doch auch hier kann es ab und an zu Engpässen kommen. Dafür sollten Sie Verständnis haben, denn häufig werden Verzögerungen durch Notfälle hervorgerufen.
Wer muss auf einen Termin warten?
Bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt, dass diese auch ohne Termin sofort durch den Arzt behandelt werden müssen. Kann er die Behandlung nicht selbst durchführen, muss er für einen Ersatz sorgen. Für Akutfälle, die zwar nicht lebensbedrohlich sind, aber trotzdem zeitnah behandelt werden müssen, sollte der Arzt noch am gleichen Tag Zeit finden. Allerdings sollten sich die Patienten hier auf Wartezeit einrichten.
Für Behandlungen, die zwar notwendig, aber aufschiebbar sind, werden im Voraus Termine vergeben. Zu solchen Behandlungen werden etwa leichte Rücken- oder Knieschmerzen gezählt. Dabei sollte es in der Regel möglich sein, einen Termin innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen zu bekommen. Ist es nicht möglich, innerhalb einer angemessenen Frist einen Termin bei einem Facharzt zu vereinbaren, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Wartezeit sinnvoll nutzen
Vor jedem Arzttermin sollten Sie sich auf eine kurze oder mittellange Wartezeit einrichten. Um die Wartezeit besser zu nutzen, können Sie sich beispielsweise ein Buch oder eine Zeitschrift mitnehmen. Ist eine lange Wartezeit von Beginn an absehbar, können Sie mit dem Praxispersonal auch vereinbaren, dass Sie in der Zwischenzeit ein paar Besorgungen erledigen.
Wenn Sie mit kleinen Kindern zum Arzt gehen, sollten Sie am besten etwas zu essen und zu trinken für das Kind dabei haben. Viele Praxen bieten heute für Kinder Spielsachen an – für den Fall der Fälle sollten Sie aber trotzdem das Lieblingsspielzeug des Kindes dabei haben.
Ärger ersparen
Häufig ist der Ärger, der mit längeren Wartezeiten beim Arzt verbunden ist, nicht nur durch die Wartezeit selbst bedingt. Auch die Begleitumstände spielen oftmals eine Rolle. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie deswegen folgende Ratschläge beachten:
- Wenn Sie im Anschluss einen wichtigen Termin haben, weisen Sie die Arzthelferin am besten direkt zu Beginn darauf hin. So geraten Sie später nicht unter Zeitdruck.
- Wenn Sie unter starken Schmerzen leiden, sollten Sie dies ebenfalls zu Beginn ansprechen. Werden Sie trotzdem lange warten gelassen, sollten Sie erneut darauf hinweisen.
Kommt es häufiger vor, dass Ihr Arzt Sie länger im Wartezimmer schmoren lässt, sollten Sie über einen Arztwechsel nachdenken. Bei häufigerem stundenlangem Warten können Sie den Fall auch Ihrer Krankenkasse melden.
Schadensersatz
Bei sehr langen Wartezeiten können Patienten Schadensersatz einklagen – allerdings ist das Vorgehen dabei recht kompliziert. Eine einmalige lange Wartezeit reicht nämlich nicht für einen Schadenersatzanspruch aus. Vielmehr muss der Patient beweisen, dass es in der betroffenen Praxis durch eine schlechte Organisation häufiger zu sehr langen Wartezeiten kommt. Außerdem muss er darlegen, dass ihm durch die lange Wartezeit ein nachweislicher Schaden entstanden ist.
Ärzte können Ihre Patienten ebenfalls auf Schadenersatz verklagen, wenn diese nicht pünktlich zu Ihren Terminen erscheinen oder diese nicht rechtzeitig absagen. Allerdings kann eine Forderung nur in Situationen gestellt werden, in denen der Arzt keinen anderen Patienten vorziehen kann und ihm dadurch ein Schaden entsteht. Dies ist beispielsweise bei Psychotherapeuten, die für jeden Patienten eine halbe oder dreiviertel Stunde einplanen, oder bei einer längeren Behandlung beim Zahnarzt der Fall.
Finaler Tipp: Wenn möglich, lassen Sie sich einen Termin gleich zu Beginn des Tages geben. Das reduziert das Risiko, warten zu müssen.