Fehlgeburt – Teddybär
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Fehlgeburt – der frühe Abschied

Von: Gesundheit-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 19.02.2020

Kaum ein anderes Ereignis beschäftigt Männer und Frauen so sehr wie eine Schwangerschaft und die bevorstehende Geburt. Während der neun Monate, in denen das neue Leben heranwächst, gehen die werdenden Eltern durch ein Wechselbad der Gefühle. Freude, Angst, Unsicherheit, Träume und Wunschvorstellungen gehen Hand in Hand mit den körperlichen Veränderungen der Mutter. Doch 10 bis 30 % aller Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt: Das Kind kann nicht ausgetragen werden.

Was ist eine Fehlgeburt?

Von einer "Fehlgeburt" (Abort) spricht man, wenn das Kind mit einem Gewicht unter 500 Gramm tot geboren wird. Totgeborene Babys mit einem Gewicht über 500 Gramm werden als Totgeburten bezeichnet. Nach dem Verlauf der Schwangerschaft wird dann noch einmal zwischen einer frühen Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und der späten Fehlgeburt (bis zur 25. SSW) unterschieden.

Ursachen einer Fehlgeburt

Es gibt verschiedene Ursachen für eine Fehlgeburt:

  • Genetische Defekte des Embryos
  • Mütterliche Faktoren wie Infektionen oder Fehlbildungen der Gebärmutter bzw. der Plazenta
  • Hormonelle Störungen (z.B. eine Gelbkörperhormonschwäche)
  • Blutgruppenunverträglichkeiten
  • Auf der Seite des Vaters können unter anderem Missbildungen des Spermas und genetische Störungen zu einem Abort führen.

Über die Hälfte der frühen Aborte beruht wahrscheinlich auf fehlerhaften Fruchtanlagen. Es ist also eine durchaus sinnvolle Reaktion des Körpers, diesen fehlgebildeten Embryo nicht weiterwachsen zu lassen.

Anzeichen oft mit Monatsblutung verwechselt

Eine Fehlgeburt kann an vaginalen Blutungen und dem Einsetzen von Wehen zu erkennen sein. Die Blutungen sind aber auch der Grund dafür, dass eine große Zahl von Fehlgeburten in der sehr frühen Schwangerschaft nicht erfasst wird, weil sie als verspätete, sehr starke Monatsblutungen angesehen werden. Das Risiko für eine Fehlgeburt nimmt im Lauf der Schwangerschaft ab: Beträgt es in den ersten 6-8 Wochen noch ca. 15 %, so verringert es sich bis zur 17. Schwangerschaftswoche auf ca. 3 %.

Arten von Fehlgeburten

Die Mediziner unterscheiden Fehlgeburten vor allem nach klinischen Gesichtspunkten, wenngleich in den wenigsten Fällen die entscheidende Ursache gefunden werden kann: Bei einer drohenden Fehlgeburt (Abortus imminens) ist eine Blutung aufgetreten, aber die Schwangerschaft ist noch intakt. In diesem Fall wird man alles versuchen, die Schwangerschaft zu erhalten. Dazu werden häufig Bettruhe, Wehenhemmer und auch Beruhigungsmittel eingesetzt.

Bei einem Abortus incipiens hat die Fehlgeburt bereits begonnen, die Fruchtblase ist gesprungen und die Wehen haben eingesetzt. In diesem Fall kann die Fehlgeburt nicht mehr aufgehalten werden. Die Ärzte bemühen sich, die Geburt ohne weitere Komplikationen für die Mutter zu beenden.

Bei einer unvollständigen Fehlgeburt (Abortus imcompletus) sind noch Rückstände wie zum Beispiel die Plazenta in der Gebärmutter vorhanden. Auch hier muss die Geburt so schnell wie möglich in der Klinik beendet werden.

Kindstod in der Gebärmutter

In einigen Fällen stirbt das Kind im Mutterleib, ohne dass die Wehen einsetzen oder es zu Blutungen kommt. Den Müttern fällt auf, dass sich das Kind nicht mehr bewegt oder der Kindstod in der Gebärmutter wird bei einer Routinekontrolle im Ultraschall festgestellt. In diesem Fall wird die Geburt oft medikamentös eingeleitet. In der Regel bringt die Mutter das tote Kind auf "natürlichem" Weg zur Welt, was für die betroffene Frau äußerst belastend ist, ihr aber bei der Verarbeitung der Fehlgeburt hilft.

Blutungen in der Schwangerschaft sind immer ein Grund, seinen Arzt oder direkt die Klinik aufzusuchen. Kann eine Fehlgeburt nicht aufgehalten werden, so muss die begonnene Geburt so schnell wie möglich beendet werden, damit die Mutter keine Komplikationen erleidet und gegebenenfalls die Ursachenforschung begonnen werden kann.

Weitere Fehlgeburten vermeiden

Der Erfolg weiterer Schwangerschaften hängt entscheidend von der Abortursache ab. Können diese erkannt und beseitigt werden, steht einer erfolgreichen Schwangerschaft nichts im Wege.

Abortursachen untersuchen

Da Fehlgeburten in der Frühschwangerschaft relativ häufig vorkommen, ist es meist nicht nötig, die Ursachen näher zu erforschen. Dies kann aber beispielsweise bei wiederholten Fehlgeburten der Fall sein.

  • Wenn die Frau schon mehrere Frühgeburten erlitten hat, wird der Embryo in der Regel untersucht, um die Ursache für seinen frühen Tod zu klären. Außerdem muss abgeklärt werden, ob bei den Eltern eventuell eine Erbkrankheit vorliegt. Hierfür gibt es spezielle genetische Beratungen, die meist in Universitätskliniken durchgeführt werden.
  • In einigen Fällen können hormonelle Störungen als Ursache ausgemacht werden, die man bei einer erneuten Schwangerschaft vermeiden kann. Werden z.B. vom Körper nicht ausreichend Gelbkörperhormone gebildet, kann sich die Gebärmutterschleimhaut nicht richtig entwickeln und die Frucht nicht halten. Eine Gelbkörperhormonschwäche kann per Blutuntersuchung festgestellt und im Vorfeld der Befruchtung behandelt werden.
  • Scheideninfektionen lassen sich mit Hilfe regelmäßiger ph-Wert-Untersuchungen rechtzeitig entdecken. Hierfür gibt es neuentwickelte Tests, die zuhause durchgeführt werden können: Die Schwangere kontrolliert mit einem Einmalhandschuh den pH-Wert in der Scheide. Stellt sie einen erhöhten Wert fest, sollte der Frauenarzt überprüfen, ob eine Infektion vorliegt.

Trauer nach Fehlgeburt zulassen

Viele Frauen geben sich selbst die Schuld an der Fehlgeburt und quälen sich mit Vorwürfen. Dabei lässt sich in den meisten Fällen die genaue Ursache für die Fehlgeburt nicht ermitteln. Dann kann eine psychologische Betreuung sinnvoll sein. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass beide Elternteile unter dem Verlust leiden, ihn oft nur sehr unterschiedlich verarbeiten. Zusammen mit den Schuldgefühlen entsteht daraus ein Spannungspotential, dass der Beziehung schaden und eine weitere erfolgreiche Schwangerschaft komplizieren kann.

Auf jeden Fall sollten sich die Eltern nach einer Fehlgeburt auf ihre Trauer einlassen und versuchen, gemeinsam damit umzugehen. Auch der Besuch bei einer Selbsthilfegruppe und die Begegnung mit ebenfalls betroffenen Eltern kann hilfreich sein.

Erneut schwanger nach einer Fehlgeburt?

In den meisten Fällen besteht kein medizinischer Grund zur Annahme, dass eine weitere Schwangerschaft ebenfalls mit einer Fehlgeburt endet. Zwar steigt bei Frauen, die zwei Fehlgeburten gehabt haben, das Risiko für eine weitere Fehlgeburt an, allerdings können die Gründe für die Fehlgeburten jeweils andere sein.

Keine zeitlichen Regeln für eine erneute Schwangerschaft

Grundsätzlich gibt es keine Regeln dafür, wie schnell eine Frau nach einer Fehlgeburt wieder schwanger werden sollte. Das kommt auf die Frau an und ihre Art, das Ereignis zu verarbeiten. Einige wollen so schnell wie möglich wieder schwanger werden, andere brauchen Monate oder Jahre, bevor sie sich einen solchen Schritt wieder zutrauen.

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Beratung nach einer Fehlgeburt

Unabhängige medizinische Beratung leisten die Beratungsstellen von Pro Familia (auch genetische Beratung), der Caritas und Donum Vitae. Die Beratungsstellen bieten auch psychologische Betreuung nach Fehlgeburt, Abbruch und während einer erneuten Schwangerschaft an. Humangenetische Untersuchungen und Beratungen sind über die entsprechenden Institute an den Universitätskliniken möglich. Hierzu sollte man sich an die nächstgelegene Universitätsklinik wenden - wenn die Weiterleitung nicht schon über den behandelnden Gynäkologen erfolgt.

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Beerdigung nach einer Fehlgeburt

Lange Zeit spielte die Unterscheidung zwischen "Fehlgeburt" auf der einen und "Totgeburt" auf der anderen Seite eine Rolle, wenn Eltern ihr totes Kind beerdigen wollten. In vielen Orten war die Beerdigung von "Fehlgeburten" nicht möglich, die von Totgeburten aber schon. Mittlerweile hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass auch Eltern, die ihr Kind durch eine Fehlgeburt verloren haben, einen Ort zum Trauern benötigen.

Diese Kinder können in den meisten Bundesländern auf Wunsch der Eltern bestattet werden, auch wenn es keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien gibt. Der zuständige Ansprechpartner lässt sich im örtlichen Friedhofsamt finden.