Krebsvorsorge: Früherkennung bei Frauen und Männern
Die Krebsvorsorge bei Mann und Frau ist im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen ein wichtiger Baustein. Denn es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher bösartiger Tumoren und den meisten ist gemein, dass die Heilungschancen umso größer sind, je früher der Krebs erkannt wird. Welche unterschiedlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung es gibt, was bei den Untersuchungen gemacht wird und ab wann man diese wahrnehmen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Krebsvorsorgeuntersuchungen
Viele Krebserkrankungen machen sich erst im fortgeschrittenen Stadium bemerkbar. Deshalb ist es wichtig, den Arzt nicht erst und nur bei Beschwerden oder Symptomen aufzusuchen. In Deutschland existiert ein gesetzliches Programm zur Krebsvorsorge. Dieses wird auch Krebs-Screening genannt.
Folgende Krebsformen durch das gesetzliche Programm zur Krebsfrüherkennung abgedeckt:
Krebsvorsorge – was wird wann gemacht?
Je früher bösartige Veränderungen erkannt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie gut behandelt oder sogar geheilt werden können. Deshalb werden vom Gesetzgeber ärztliche Vorsorgeuntersuchungen empfohlen, die der Früherkennung häufiger Krebserkrankungen dienen.
Neben dem Gespräch mit Erfragen der Krankengeschichte und Beratung sind einige Untersuchungen im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm enthalten. Die Kosten für diese Untersuchungen tragen die Krankenkassen.
Krebsvorsorge bei Frauen
Die Krebsvorsorge bei Frauen umfasst je nach Alter unterschiedliche Untersuchungen in verschiedenen Intervallen.
Ab dem 20. Lebensjahr
Ab dem 20. Lebensjahr können Frauen jährlich eine Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen am Genital in Anspruch nehmen. Das beinhaltet eine gynäkologische Untersuchung (Inspektion, Abtasten) der inneren und äußeren Geschlechtsorgane (Scheide, Gebärmutter, zum Teil Eierstöcke) sowie eine Abstrichuntersuchung (Pap-Abstrich) aus dem Gebärmutterhals beziehungsweise Muttermund. Der Pap-Abstrich ermöglicht es, Gewebeveränderungen frühzeitig zu erkennen.
Ab dem 30. beziehungsweise 35. Lebensjahr
Ab dem 30. Lebensjahr werden im Rahmen der Brustkrebsvorsorge zusätzlich Brüste und die umliegenden Lymphknoten abgetastet. Ab dem 35. Lebensjahr haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung. Dazu gehört ein Anamnesegespräch, eine Untersuchung der gesamten Haut sowie eine abschließende Beratung zum Untersuchungsergebnis.
Ab dem 35. Lebensjahr wird der Pap-Abstrich nur noch alle drei Jahre durchgeführt. Hinzu kommt dann aber zusätzlich ein HPV-Test, also ein Test auf Humane Papillomviren. Diese erhöhen das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Der HPV-Test wird ebenfalls anhand eines Abstriches aus dem Gebärmutterhals durchgeführt.
Ab dem 50. beziehungsweise 55. Lebensjahr
Ab dem 50. Lebensjahr bis zum Alter von 69 Jahren (ab Mitte 2024 gilt: bis zum Alter von 75 Jahren) haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie (Röntgenuntersuchungen der Brust) – damit lassen sich Frühstadien von Brustkrebs entdecken.
Zusätzlich können sie eine Beratung zum Früherkennungsprogramm für Darmkrebs wahrnehmen. Zwischen 50 und 54 Jahren besteht im Rahmen der Darmkrebsvorsorge zudem die Möglichkeit einer jährlichen Stuhluntersuchung auf okkultes (nicht sichtbares) Blut. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Frauen wahlweise alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder zwei Darmspiegelungen. Diese müssen im Mindestabstand von zehn Jahren stattfinden, solange keine Auffälligkeiten bei der Untersuchung festgestellt werden.
Krebsvorsorge bei Männern
Auch bei Männern finden in unterschiedlichen Intervallen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung statt.
Ab dem 35. Lebensjahr
Auch bei Männern übernehmen die Krankenkassen ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung mit Anamnesegespräch, Hautuntersuchung und Beratungsgespräch zum Ergebnis der Untersuchung.
Ab dem 45. Lebensjahr
Ab dem 45. Lebensjahr können Männer jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs sowie Krebs am äußeren Genital wahrnehmen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die äußeren Geschlechtsorgane abgetastet. Zudem findet eine Austastung des Enddarms statt, mit der Unregelmäßigkeiten an der Prostata erkannt werden. Auch die lokalen Lymphknoten werden abgetastet, da angeschwollene Lymphknoten auf Erkrankungen hindeuten können. Abschließend berät der Arzt zum Ergebnis.
Ab dem 50. beziehungsweise 55. Lebensjahr
Da Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko aufweisen, an Darmkrebs zu erkranken, haben sie bereits auf dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit, insgesamt zwei Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen. Der Abstand zwischen den beiden Darmspiegelungen muss mindestens zehn Jahre betragen, sollten keine auffälligen Veränderungen gefunden werden. Alternativ können Männer im Alter von 50 bis 54 jährlich eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut durchführen zu lassen. Ab 55 Jahren steht ihnen diese Möglichkeit alle zwei Jahre zur Verfügung.
Weitere Leistungen bei Notwendigkeit
Bei Patienten mit Krankheitssymptomen oder erhöhtem Risiko zum Beispiel durch familiäre Belastung werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich auch mehr oder häufiger Untersuchungen gezahlt, wenn der behandelnde Arzt dies für notwendig erachtet. Gibt es keine medizinische Notwendigkeit, können auch in der Krebsvorsorge sogenannte IGeL-Leistungen in Anspruch genommen werden.
IGeL-Leistungen in der Krebsvorsorge
Auch in der Krebsvorsorge gibt es sogenannte IGeL-Leistungen, also individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten von den Betroffenen selbst getragen und nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Sie sind aus medizinischer Sicht nicht notwendig.
Die Gründe dafür sind unterschiedlich. So ist für einige Untersuchungen der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt oder sie sind noch so neu, dass bisher keine Studiendaten zu ihrem Nutzen vorliegen. Ein häufiger Kritikpunkt an einigen IGeL-Leistungen in der Krebsvorsorge ist zudem, dass die damit erzielten Ergebnisse zu ungenau sind. Das heißt, ein Tumor könnte übersehen werden oder es könnte eine Fehldiagnose über eine vermeintliche Krebserkrankung gestellt werden.
Betroffene sollten sich also im Vorfeld ausreichend informieren und gründlich abwägen, ob und welche IGeL-Leistungen zur Krebsfrüherkennung sie in Anspruch nehmen wollen.
Beispiele für IGeL-Leistungen in der Krebsvorsorge sind:
- Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Feststellung von Tumoren an diesen Organen
- Blutuntersuchungen auf Tumormarker, also bestimmte Proteine, deren erhöhte Konzentration auf eine Krebserkrankung hinweisen kann
- Ultraschall der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs
Früherkennung: erste Symptome bei Krebs
Da Untersuchungen zur Krebsvorsorge nur einen Teil möglicher Krebsformen abdecken, nur für bestimmte Altersgruppen und nur in gewissen Zeitabständen angeboten werden, ist es wichtig, dass jeder Einzelne seinen Körper mit allen Regionen genau und regelmäßig beobachtet. Auch geringe Veränderungen oder leichte Beschwerden, die über einen längeren Zeitraum bestehen, sollten ernst genommen werden.
Spätestens wenn eines der folgenden Warnsignale auftritt, darf der Arztbesuch nicht länger hinausgezögert werden:
- Schmerzhafte oder nicht schmerzhafte, sicht- oder tastbare Knoten, Verhärtungen oder Schwellungen insbesondere an Hals, Brust und Hoden, aber auch an allen anderen Körperregionen
- vergrößerte Lymphknoten am Hals oder in der Leiste
- unerklärlicher Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit
- unerklärliche Schmerzen
- Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Leistungsabfall über einen längeren Zeitraum
- Fieber, Schweißausbrüche (besonders nachts)
- anhaltender Husten(reiz), länger bestehende Heiserkeit
- Schluckstörungen
- Beschwerden beim Wasserlassen oder bei der Ejakulation
- Blutungen aus Mund, Nase, Darm, Harnröhre oder Brust
- Veränderungen oder Probleme beim Stuhlgang
- lang anhaltende Verdauungsprobleme wie Bauchschmerzen, Erbrechen oder Aufstoßen
- Hautveränderungen, anhaltender Juckreiz, schlecht heilende Wunden
- neu aufgetretene, länger anhaltende Kopfschmerzen oder neue, plötzliche Sehstörungen
- Lähmungen, Krampfanfälle, Sprachstörungen, Persönlichkeitsveränderungen
Diese Symptome können auch auf einige andere Erkrankungen zurückgeführt werden und bedeuten deshalb nicht automatisch, dass man an Krebs erkrankt ist. Dennoch sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Ursache der Symptome eindeutig zu klären.